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Allgemeines zum Mietrecht

Begriff

Miete ist die entgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch auf bestimmte oder unbestimmte Zeit (vgl. Art. 235 OR).

Merkmale des Mietverhältnisses

  • Gegenstand sind bewegliche und unbewegliche Sachen
  • Mieter wird nicht Eigentümer der Sache
  • Die Miete ist zwingend entgeltlich (Mietzins)
  • Mietvertrag ist formlos gültig
  • Miete ist ein sog. Dauerschuldverhältnis

Hier finden Sie folgende allgemeine Informationen zum Mietrecht:

» Abgrenzungen

» Gesetzliche Grundlagen

» Vertragsparteien

» Arten der Miete

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