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Vertragsparteien

Vermieter

Vermieter ist, wer aufgrund einer Rechtsbeziehung über die Mietsache verfügen kann. Es muss nicht immer der Eigentümer sein, sondern zB auch der Untermieter oder der Liegenschaftsverwalter.

Mieter

Mieter ist, wer das Gebrauchsrecht an der Mietsache hat und dafür ein Entgelt (Mietzins) zu entrichten hat.

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