Vertragsparteien
Vermieter
Vermieter ist, wer aufgrund einer Rechtsbeziehung über die Mietsache verfügen kann. Es muss nicht immer der Eigentümer sein, sondern zB auch der Untermieter oder der Liegenschaftsverwalter.
Mieter
Mieter ist, wer das Gebrauchsrecht an der Mietsache hat und dafür ein Entgelt (Mietzins) zu entrichten hat.







