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Kündigungsschutz

Grundprinzipien

Gemäss Art. 271 OR darf die Kündigung nicht gegen Treu und Glauben verstossen und muss bei Verlangen begründet werden.

Anwendungsbereich

Bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen.

Arten des Kündigungsschutzes

Wird gegen die Grundprinzipien verstossen besteht ein Kündigungsschutz in zweierlei Hinsicht:

» Anfechtung der Kündigung

» Erstreckung des Mietverhältnisses

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