LAWINFO

Mietrecht / Miete / Mietvertrag

QR Code

Mietzinsfestsetzung

Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag
Stichworte:
Miete, Mietrecht, Mietvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bestimmung der Zinshöhe

Die Festsetzung des Mietzinses unterliegt grundsätzlich der freien Vereinbarung. I.d.R. wird eine feste Summe pro Mietperiode abgemacht. Es kann jedoch auch ein variabler Mietzins vereinbart werden.

Mietzinserhöhung

Der Vermieter kann den Mietzins jederzeit auf den nächstmöglichen Kündigungstermin erhöhen. Voraussetzungen (vgl. Art. 269d OR):

  • Keine vertraglichen Erhöhungsbeschränkungen
  • Mitteilung an den Mieter mind. 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist
  • Begründete Mitteilung durch ein vom Kanton genehmigtes Formular

Gründe für eine Mietzinserhöhung sind zB:

  • Anpassung an Orts- und Quartierüblichkeiten
  • Kostensteigerungen für Unterhalt und Verwaltung
  • Hypothekarzinserhöhungen
  • Anpassung an die Teuerung

Mietzinssenkung

Eine Mietzinssenkung kann aus den gleichen Gründen wie eine Mietzinserhöhung vorgenommen werden, zusätzlich aber auch,

  • bei schwerwiegenden Mängeln am Mietobjekt, oder
  • wenn der Anfangsmietzins übersetzt ist.

Der Mieter kann den Vermieter auf den nächstmöglichen Kündigungstermin um eine Herabsetzung der Miete ersuchen (sog. Senkungsbegehren).

Indexierung

Die Vereinbarung, dass der Mietzins einen Index folgt ist unter folgenden Voraussetzungen gültig (vgl. Art. 269b OR):

  • Mietvertrag für mindestens 5 Jahre
  • Als Index muss der Landesindex der Konsumentenpreise gelten

Gestaffelte Mietzinsen

Beim gestaffelten Mietzins erhöht sich der Mietzins periodisch um einen bestimmten Betrag. Voraussetzungen (Art. 269c OR):

  • Mietvertrag für Mindestens 3 Jahre
  • Mietzinserhöhung höchstens einmal jährlich
  • Erhöhungsbetrag in CHF

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.