Grundprinzipien
Gemäss Art. 271 OR darf die Kündigung nicht gegen Treu und Glauben verstossen und muss bei Verlangen begründet werden.
Anwendungsbereich
Bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen.
Arten des Kündigungsschutzes
Wird gegen die Grundprinzipien verstossen besteht ein Kündigungsschutz in zweierlei Hinsicht:
» Erstreckung des Mietverhältnisses